Aktualisierung
Alle Personen, die Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen, müssen entsprechend nach Röntgenverordnung (RöV) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ihr Strahlenschutzwissen mindestens alle 5 Jahre mittels eines Kurses aktualisieren. Für RöV oder StrlSchV ist ein Aktualisierungskurs mindestens 8 Unterichtsstunden lang und enthält eine Prüfung.
Für die Aktualisierung bieten wir Ihnen verschiedene Module an:
- Module A und C müssen für den Umgang mit Röntgengeräten (nach RöV) besucht werden
- Module A und B müssen für Tätigkeiten in der Strahlentherapie und Nuklearmedizin (nach StrlSchV) besucht werden
Durch den modularen Kursaufbau können beide Verordnungen mit 12 Unterrichtsstunden aktualisiert werden.