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Frequently Asked Questions

Häufig werden an uns Fragen wie "Warum muss ich einen Strahlenschutzkurs besuchen?" oder "Welcher Kurs ist für mich geeignet?" gestellt. Wir möchten ihnen zu diesen und weiteren Fragen rund um das Thema Strahlenschutzkurs die häufigsten Fragen beantworten.


Wer benötigt die "Kenntnisse im Strahlenschutz"?

Kenntnisse im Strahlenschutz benötigen Arzthelfer/innen, OP-Personal, Tierarzthelfer/innen, aber auch Ärztinnen und Ärzte, die nicht über eine Fachkunde verfügen und unter der Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes ionisierende Strahlen auf Menschen anwenden, wobei unter "Anwendung" die technische Durchführung und die Befundung zu verstehen sind.

Die Kenntnisse im Strahlenschutz werden von Personen benötigt, die bei Anwendung ionisierender Strahlung technisch mitwirken.

Das können sein

  • Ärzte und Zahnärzte, die nicht die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen, wenn sie unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes oder Zahnarztes Röntgenstrahlung anwenden

  • Ärzte die in der Teleradiologie am Ort der technischen Durchführung der Untersuchung anwesend sein müssen, insbesondere um die zur Feststellung der rechtfertigenden Indikation erforderlichen Angaben zu ermitteln und an den Teleradiologen weiterzuleiten, sowie den Patienten aufzuklären

  • Personen (MTRA, MFA), die unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer Person Untersuchungen oder Behandlungen mit Röntgenstrahlung technisch durchführen (z. B. Bedienung eines C-Bogens während einer OP), ohne über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu verfügen

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Wie erwerbe ich die "Kenntnisse im Strahlenschutz"?

Die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz werden durch einen theoretischen Teil (Kursbesuch) und einem praktischen Teil im jeweiligen Anwendungsgebiet vor Ort erworben.

Folgende Kurse sind für die jeweiligen Personen geeignet:

  • Ärzte, die unter Aufsicht Röntgenstrahlung anwenden
    • Theoretische Teil: Grundkurs
    • Praktischer Teil: Kenntnisvermittlung und Bescheinigung von einem fachkundigen Arzt vor Ort in dem jeweiligen Anwendungsgebiet

  • Ärzte, in der Teleradiologie am Ort der technischen Durchführung
    • Theoretischer Teil: Kenntniskurs für die Teleradiologie (Kurs wird in Kürze angeboten)
    • Praktischer Teil: Kenntnisvermittlung (mind. 2 Wochen) und Bescheinigung von dem Teleradiologen in dem jeweiligen Anwendungsgebiet

  •  Personen mit einer abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung (Arzthelfer/innen, OP-Personal)
    • Theoretischer Teil: Kenntniskurs für MFA (unser angebotener Kurs ist ausschließlich nach StrlSchV!)
    • Praktischer Teil: Geeignete Einweisung und praktische Erfahrung

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Wer benötigt die Fachkunde im Strahlenschutz?

Die Fachkunde im Strahlenschutz wird von folgenden Personen benötigt:

  • Strahlenschutzverantwortliche, die ohne Strahlenschutzbeauftragte auskommen möchten

  • Strahlenschutzbeauftragte

  • Ärztinnen und Ärzte, welche die rechtfertigende Indikation zur Anwendung ionisierender Strahlung auf Menschen stellen wollen, die also die Anwendung anordnen ("…den Schein unterschreiben…")

  • Arbeitsmediziner, die beruflich strahlenexponierte Personen gemäß Strahlenschutzverordnung bzw. Röntgenverordnung untersuchen ("Ermächtigte Ärzte" gemäß § 64 StrlSchV bzw. § 41 RöV)

  • Personen, die geschäftsmäßig Röntgengeräte warten, prüfen, proben und instand setzen

  • Sachverständige nach Röntgenverordnung

  • Tierärztinnen und Tierärzte, die Röntgenstrahlung eigenverantwortlich in der Tierheilkunde anwenden

Bitte beachten Sie, dass wir keine technischen Strahlenschutzkurse anbieten! Kursanbieter für diesen Bereich finden Sie über den Qualitätsverbund Strahlenschutzkursstätten (QSK).

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Was benötige ich, um die Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben?

Die Fachkunde setzt sich zusammen aus praktischer Erfahrung (Sachkunde) und dem Besuch eines oder mehrerer Strahlenschutzkurse. Hier reicht also der Kursbesuch allein nicht aus. Wie viel praktische Erfahrung nachgewiesen werden muss, hängt vom Tätigkeitsfeld und der beruflichen Ausbildung ab und wird in den gültigen Fachkunderichtlinien festgelegt. In der Medizin wird die Sachkundebescheinigung von einer bereits fachkundigen Person, unter dessen Aufsicht und Verantwortung man tätig war, ausgestellt. Die Sachkundezeit beginnt i.d.R. zu zählen, nachdem man die Kenntnisse im Strahlenschutz erworben hat.

Hat man die nöigen Kurse besucht und die Sachkundebescheinigung erhalten, reicht man diese Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein und erhält eine Fachkundebescheinigung. Im medizinischen Bereich schließt sich in einigen Bundesländern noch ein Fachgespräch in der Ärztekammer an.

Zusammengefasst: Strahlenschutzkurs(e) + Sachkunde = Fachkunde

Genaueres ist in den jeweiligen Fachkunde-Richtlinien geregelt, je nachdem, ob Sie die Fachkunde nach StrlSchV oder RöV bzw. für den medizinischen oder technischen Bereich benötigen.

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Wo muss ich meine Fachkunde beantragen?

In jedem Bundesland gibt es so genannte "zuständige Stellen" im Sinne der RöV bzw. StrlSchV, die für die Erteilung der Fachkunde zuständig sind.

Für Bayern gilt:
Die Erteilung der Fachkunde für Ärzte erfolgt durch die Bayerische Landesärztekammer (E-Mail: info@blaek.de , Internet www.blaek.de).

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Müssen spezielle berufliche Ausbildungen vorliegen, um fachkundig zu werden?

Ja. Sowohl die Röntgenverordnung in §18a als auch die Strahlenschutzverordnung in § 30 sieht als einen "Baustein" der Fachkunde eine "geeignete Ausbildung" vor. Das heißt, dass nicht jeder alle Arten der Fachkunde oder Kenntnisse erwerben kann. Zum Erwerb der Kenntnisse im medizinischen Bereich muss beispielsweise zwingend eine abgeschlossene medizinische Ausbildung vorliegen. Zum Erwerb einer Fachkunde, die das Stellen der rechtfertigenden Indikation in der Medizin erlaubt, muss zwingend eine Approbation vorliegen.

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Einmal fachkundig - immer fachkundig? - Einmal Kenntnisse - immer Kenntnisse??

Sowohl die Kenntnisse (zumindest die, die durch Kursbesuch erworben wurden), als auch die Fachkunde im Strahlenschutz sind alle 5 Jahre zu aktualisieren. Hierzu bieten wir Ihnen Aktualisierungskurse an.

Für die Aktualisierung bieten wir Ihnen verschiedene Module an:

  • Module A und C müssen für den Umgang mit Röntgengeräten (nach RöV) besucht werden
  • Module A und B müssen für Tätigkeiten in der Strahlentherapie und Nuklearmedizin (nach StrlSchV) besucht werden

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Gilt die vom Kursveranstalter ausgestellte Bescheinigung über die erfolgreiche Kursteilnahme bundesweit?

Ja, sofern es sich um behördlich anerkannte Kurse handelt.

Als Mitglied im Qualitätsverbund Strahlenschutzkursstätten bieten wir solche anerkannten Kurse an.

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Besteht bei den Kursen Anwesenheitspflicht?

Ja! Dem Teilnehmer wird nach bestandener Prüfung eine "regelmäßige und erfolgreiche" Kursteilnahme bescheinigt. "Erfolgreich" ist die Teilnahme, wenn die Abschlussprüfung bestanden wurde.

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Enden die Kurse mit einer Prüfung?

Mit Ausnahme des Kurses zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung für Ärztinnen und Ärzte enden alle Kurse mit einer Erfolgskontrolle. Aus Qualitätsgründen führen wir jedoch auch bei dem Kenntniskurs für Ärzte eine Lernzielkontrolle durch. Überwiegend handelt es sich hierbei um Multiple Choice Fragen.

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Sind Kursbescheinigungen unbegrenzt gültig?

Nein. Wenn innerhalb von 5 Jahren nach Absolvieren des bzw. der Kurse keine entsprechende Fachkunde im Strahlenschutz bei der zuständigen Stelle beantragt wird, verlieren die Kursbescheinigungen ihre Gültigkeit (siehe auch § 18a Abs. 1 RöV bzw. § 30 Abs. 1 StrlSchV).

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