Fachkunde
Der Besitz der Fachkunde im Strahlenschutz berechtigt Sie zur Stellung der rechtfertigenden Indikation einer Röntgenuntersuchung am Menschen.
Die Fachkunde im Strahlenschutz müssen besitzen:
- Strahlenschutzverantwortliche (Betreiber von Röntgeneinrichtungen), soweit sie als Ärzte, Zahnärzte oder Tierärzte den Betrieb der Röntgeneinrichtungen selbst leiten oder beaufsichtigen.
- Strahlenschutzbeauftragte, z. B. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Medizinphysik-Experten
- Ärzte und Zahnärzte, die, ohne Strahlenschutzbeauftragte zu sein, Röntgenstrahlung auf den lebenden Menschen anwenden oder die Anwendung festlegen, d. h. die rechtfertigende Indikation stellen.
Die angebotenen Kurse sind für den Erwerb von Fachkunden für Ärzte und Medizinphysik-Experten im Bereich der Medizin anerkannt.
Der Spezialkurs kann erst nach erfolgreich absolvierten Grundkurs besucht werden (es können jedoch vorab schon beide Kurse gebucht werden). Der Spezialkurs ist anerkannt nur für Fachkunden in der Röntgendiagnostik. Weiterführende Spezialkurse gibt es für CT und IR (interventionelle Radiologie), die in der Regel nur von angehenden Radiologen (CT, IR) bzw. Kardiologen (IR) benötigt werden.