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Aktualisierung

Alle Personen, die Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen, müssen entsprechend nach Röntgenverordnung (RöV) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ihr Strahlenschutzwissen mindestens alle 5 Jahre mittels eines Kurses aktualisieren. Für RöV oder StrlSchV ist ein Aktualisierungskurs mindestens 8 Unterichtsstunden lang und enthält eine Prüfung.

Für die Aktualisierung bieten wir Ihnen verschiedene Module an:

  • Module A und C müssen für den Umgang mit Röntgengeräten (nach RöV) besucht werden
  • Module A und B müssen für Tätigkeiten in der Strahlentherapie und Nuklearmedizin (nach StrlSchV) besucht werden

Durch den modularen Kursaufbau können beide Verordnungen mit 12 Unterrichtsstunden aktualisiert werden.

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