Aktualisierung
Alle Personen, die Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen, müssen entsprechend nach Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung ihr Strahlenschutzwissen mindestens alle 5 Jahre mittels eines Kurses aktualisieren.
Für die Aktualisierung bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:
- Wenn Sie die Fachkunde im Röntgen (CT, Röntgenaufnahmen, Durchleuchtung, etc.) besitzen, benötigen Sie den "Aktualisierungskurs - Röntgendiagnostik" (Dauer: 8 Unterrichtseinheiten)
- Besitzen Sie die Fachkunde für alle drei Fachrichtungen (Röntgendiagnostik, Strahlentherapie und Nuklearmedizin), benötigen Sie einen "Kombinierten Aktualisierungskurs" (Dauer 12 Unterrichtseinheiten)